Aktuelles
01. September 2024 - Havariefall - was tun?

Beim Havariefall geht es um großen Schaden für Leib
und Leben oder an der Wohnung.
Die Aufgabe des Havarie - Service ist die Abwehr von
Schaden für Leib und Leben sowie an den Gebäuden.
Die Reparatur des Schadens erfolgt immer im Nachgang
zu den Geschäftszeiten, da hierzu oftmals spezielles
Material erforderlich ist.
Nachfolgend werden einige Beispiele aufgezeigt, die als Havarie gelten:
• Bereich Elektrik
o Totalausfall der Stromversorgung
o schmorende, elektrische Teile wie Steckdosen u. ä.
o Ausfall der Klingelanlage im Treppenhaus
• Bereich Klempner
o Rohrbrüche
o Schleusenverstopfungen
o Gasgeruch
• Bereich Heizung
o Fernheizung Rohrsystem oder Heizkörper geplatzt - stark undichter Heizkörper
o Ausfall der gesamten Heizung (nicht bei einzelnen Heizkörpern).
Nutzen Sie das Havarietelefon
während der Geschäftszeiten: 03772 / 35090
außerhalb der Geschäftszeiten: 03772 / 35020 (Stadtwerke Schneeberg GmbH)
Nicht zu den Havarien gehören:
o tropfende Ventile oder Wasserhähne
o verstopfte Toilettenbecken, Handwaschbecken, Badewannen
o defekte Lichtschalter oder Steckdosen, Türschlossanlagen
o defekte Sicherungen und Relais in der Wohnung
o defekte Kochplatten und Backröhren bei Elektroherden.
Nutzen Sie unseren Reparaturservice unter 03772/35090
Bitte haben Sie Verständnis, dass aus organisatorischen Gründen ausschließlich der zentrale Reparaturservice Aufträge entgegennehmen kann und dass die Firmen, wie unsere Mitarbeiter nach dem Eingang Ihrer Meldung und den verfügbaren Ressourcen die Aufträge bearbeiten.
Teilen Sie uns bitte Ihre aktuellen Kontaktdaten mit und vergessen Sie den Notfallkontakt nicht. Dies hilft uns und Ihnen im Schadensfall schnell weiter.
Vielen Dank!
Ein Service Ihrer SWG